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Stand: 01/2023

 

1. Anmeldung 

Die Anmeldung zur Veranstaltung „Rhön meets Bullis“ erfolgt online durch vollständiges Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars erfolgen.

Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot an den Veranstalter und kann nicht mit Bedingungen und Vorbehalten versehen werden, insbesondere stellen Platzierungswünsche keine Bedingung für die Teilnahme dar. Mit der Unterzeichnung des Anmeldevordrucks oder Absenden des Onlineformulars werden die Allgemeinen und besonderen Teilnahmebedingungen verbindlich vom Anmeldenden anerkannt und in das Angebot aufgenommen. Er haftet dafür, dass diese Bedingungen eingehalten werden. Bei Anreise ohne vorherige Anmeldung kann der Bulli nur bei freien Stellplätzen auf das Gelände auffahren.

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2. Zulassung/Standflächenbestätigung 

Über die Zulassung des Anmeldenden und der angemeldeten Gegenstände zu der Veranstaltung entscheidet der Veranstalter durch eine Standflächenbestätigung in Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail). Mit der Zulassung kommt der Vertrag zustande. In die Anmeldung  aufgenommene Vorbehalte oder Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Weicht der Inhalt der Zulassung wesentlich vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Zulassung zustande, wenn der Aussteller nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht.

Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gehen bei dem Veranstalter vor Ablauf der Anmeldefrist mehr Anmeldungen ein, die dem Anforderungsprofil entsprechen, als Ausstellungsfläche vorhanden ist, entscheidet der Veranstalter über die Zulassung nach billigem Ermessen. Er ist ferner berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände vorzunehmen. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Ausstellungsgegenstände, die in der Standflächenbestätigung bestimmten Aussteller und die darin angegebene Standfläche.

Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht ausgestellt werden. Soweit ein Aussteller seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, kann dieser Aussteller von der Zulassung ausgeschlossen werden.

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3. Stellplatzzuteilung 

Sie wird vom Veranstalter unter Berücksichtigung der Fahrzeugtypen, sowie der zur Verfügung stehenden Stellplätze vorgenommen. Die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen ist für die Standflächenzuteilung nicht allein maßgebend. Der genaue Standort wird bei Anreise auf dem Gelände zugeteilt. Bei verspäteter Anreise, kann der Stellplatz ohne weiteres weiter vergeben werden. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Aussteller im Einzelfall aus wichtigem Grund nachträglich eine von der Zulassung abweichende Standfläche zuzuteilen, ohne dass der Aussteller Rechte herleiten kann. Von der Notwendigkeit einer solchen Maßnahme macht der Veranstalter dem Aussteller unverzüglich Mitteilung, wobei er ihm nach Möglichkeit eine gleichwertige andere Standfläche zuteilt. Ein Tausch der zugeteilten Standfläche mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung der Standfläche an Dritte ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

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4. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 45 € bei Anmeldungen bis zum 30.04.23 und 49 € bei Anmeldungen ab 01.05.23. Die Teilnahmegebühr ist bei Anreise in bar zu begleichen. Die Teilnahmegebühr beinhaltet einen Stellplatz für Samstag und Sonntag inkl. kostenfreien Zugang zu WCs und Duschen. Zudem ist hierin ein T-Shirt, ein Goodie Bag, ein Gutschein für ein Willkommensdrink einzulösen an der Bulli-Bar und ein Gutschein für das Weißwurstfrühstück am Sonntag enthalten.

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5. Rücktritt von der Anmeldung 

Sagt der Aussteller ab, ist der Veranstalter berechtigt, den Stellplatz anderweitig zu nutzen und an Dritte zu vermieten.

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6. Widerruf der Zulassung 

Der Veranstalter ist zum Widerruf der Zulassung und zur anderweitigen Vergabe der Standfläche in folgenden Fällen berechtigt:

- Die Standfläche wird nicht rechtzeitig erkennbar belegt, spätestens Samstag, 10.6.23 um 13:01 Uhr.

- Der Aussteller lässt im Falle der Nichtzahlung der Standmiete zu den festgesetzten Terminen eine vom Veranstalter gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreichen.

- Die Voraussetzungen für die Standflächenbestätigung seitens des angemeldeten Ausstellers sind nicht mehr gegeben oder dem Veranstalter werden nachträglich Gründe bekannt, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätten.

- Der Aussteller verstößt gegen das Hausrecht des Veranstalters.

Auch in diesen Fällen behält sich der Veranstalter die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor. Der Aussteller hat seinerseits keine Ansprüche auf Schadenersatz.

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7. Ausschluss von Gegenständen

Der Veranstalter kann verlangen, dass Gegenstände entfernt werden, die als belästigend, gefährdend oder sonst wie ungeeignet erweisen oder nachweislich gegen gewerbliche Schutzrechte verstoßen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so erfolgt die Entfernung

der Gegenstände durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers. Im Falle einer dem Aussteller nachgewiesenen Schutzrechtsverletzung (z.B. auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung gegen den Aussteller) kann der Veranstalter den Aussteller von der Teilnahme an einer Folgeveranstaltung ausschließen.

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8. Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Beschädigungen an den Ausstellungsstücken. Die Haftung durch den Veranstalter ist somit ausgeschlossen.

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9. Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen

Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein. Die Teilnehmer sind einverstanden, dass die Aufnahmen von uns vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden können, sofern die Nutzung nicht die persönlichen Interessen des Teilnehmers in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, wobei unsere Interessen angemessen zu berücksichtigen sind. Das Einverständnis gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt, der Teilnehmer kann nur widerrufen, wenn das Festhalten an dem Einverständnis aufgrund geänderter, unvorhersehbarer Umstände unter Abwägung der Interessen des Teilnehmers und unserer Interessen unzumutbar ist.

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9. Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die erforderlichen Daten des Teilnehmers zum Zwecke der Erfüllung der Vertragsverhältnisse. Wir können Daten an andere Teilnehmer, Referenten, Sponsoren und Aussteller einer Veranstaltung weitergeben, allerdings ausschließlich zum Zwecke der Nutzung für die Veranstaltung, zum Beispiel für die Übersendung von Unterlagen zur Vorbereitung der Veranstaltung. Der Teilnehmer kann dieser Weitergabe jederzeit widersprechen. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung und Nutzung von Daten erfolgt nur, wenn der Teilnehmer hierzu eingewilligt hat. Der Teilnehmer kann von uns jederzeit Informationen über Inhalt, Umfang, Datum und Form der Einwilligung erhalten.

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10. Widerrufsbelehrung 

Ist der Teilnehmer Verbraucher, hat er folgendes Widerrufsrecht. Verbraucher ist er, wenn der Vertrag weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

WIDERRUFSRECHT

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Autokaufhaus Rhön GmbH

Paulinenstraße 1 b

97645 Ostheim v. d. Rhön

Telefax: 09777 9122 41

E-Mail: info@autokaufhausrhoen.de

WIDERRUFSFOLGEN

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

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11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

Hausordnung Veranstaltungsgelände

Stand: 01/2023


1. Definition Veranstaltungsgelände

Veranstaltungsgelände sind die Flächen, die für die Durchführung des offiziellen Veranstaltungsprogramms genutzt.

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2. Geltung der Hausordnung 

Die Hausordnung ist für alle Teilnehmer der Veranstaltung gültig. Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes unterwirft sich der Besucher der Hausordnung.

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3. Kein Eintritt für auffällige Besucher

Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Eintritt zu dem Veranstaltungsgelände. Der Einschätzung und den Anweisungen des Veranstalters oder von dessen beauftragten Dritten ist Folge zu leisten.

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4.Umgang mit Abfällen

Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Abfalleimer zu entsorgen.

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5. Geltung des Jugendschutzgesetzes

Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.

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6. Nutzung der Toiletten

Urinieren und/oder defäkieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet. Verstößt ein Besucher gegen diese Vorgabe, kann dieser von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

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7. Vandalismus

Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

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8. Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände

Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten begehen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).

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9. Gebot der Rücksichtnahme

Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Besuchern auszuüben.

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10. Ausschluss von der Veranstaltung 

Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.

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11. Verbot der Gefährdung anderer Besucher

Jede Gefährdung anderer Besucher ist strengstens untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt mindestens zur Verwarnung. Je nach Schwere der Gefährdung anderer Besucher (die Entscheidung obliegt dem Veranstalter) kann der Ausschluss von der Veranstaltung auferlegt werden.
 

12. Geltung der Straßenverkehrsordnung/ Nutzung der Parkbereiche

Im Bereich des Veranstaltungsgeländes ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Es dürfen in Parkbereichen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t (inkl. Kfz-Anhänger) abgestellt werden. Eine Ausnahme stellen Wohnmobile, Wohnwagen, Faltanhänger und PKW-Busse dar, die auf den gesondert ausgewiesenen Flächen abgestellt werden dürfen. Wildes Parken ist untersagt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Feuerwehrzufahrten abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher. Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Park- oder Campingfläche.

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13. Erlöschen der Parkberechtigung

Die Parkberechtigung entfällt, sofern das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist und/oder das Fahrzeug mit undichtem Tank/Motor oder sonst in einem nicht verkehrssicheren Zustand oder in einem Zustand von dem Gefahr ausgehen sollte, abgestellt wurde.

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14. Verbot des Wildcampens

Die Besucher dürfen nur die durch den Veranstalter ausgewiesenen Campingflächen benutzen.

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15. Keine Bewachung der Parkplätze

Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr.

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16. Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge und der ausgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;

in Fällen von (leichter oder einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen; sowie für die leichte oder einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In den Fällen leichter oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

 

17. Naturflächen/Naturschutzgebiet

Das Veranstaltungsgelände befindet sich auf oder in der Nähe von mehreren geschützten Naturflächen. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen, diese zu verunreinigen oder zu zerstören.

 

18. Betrieb von Musikanlagen

Der Betrieb von Musikanlagen auf dem Campingplatz ist während der Tageszeit gestattet, zugehörige Lautsprecher sind so auszurichten, dass Sie die umliegenden Besucher nicht beschallen; Während den Ruhezeiten in der Nacht ist der Betrieb von Musik nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Üblicherweise gilt als Tageszeit im Sinne dieser Bedingungen der Zeitraum zwischen 8.00 Uhr morgens und 20.00 Uhr nachts. Der Zeitraum zwischen 20.00 Uhr und 8.00 Uhr ist Nachtzeit.

 

19. Verbot von Abgrenzungen/ Löchern

Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Camping- oder Parkflächen gegraben werden.

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20. offenes Feuer/ Lagerfeuer

Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.

 

21.Grillen

Das Grillen ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

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Teilnahmebedingungen

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